Im Wohnungsbau müssen oft Wasser- und Stromleitungen auf der Rohdecke bzw. Holzbalkendecke verlegt werden. Diese müssen in den Fußbodenaufbau integriert werden. Die gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen im Fußboden stehen in der Energiesparverordnung EnEV 2014.
Verlegemuster
Die Montage von Rohrleitungen auf der Decke sollte nach einem logischen Verlegemuster erfolgen. Mehrere nebeneinander liegende Rohre müssen gewisse Mindestabstände haben. Diese Mindestabstände sind auch zwischen den Wänden und den Rohrtrassen zu beachten.
Es ist darauf zu achten, dass die Rohrleitungen bzw. Installationen auf der Rohdecke ausreichend befestigt werden. Vorraussetzung ist eine planebene Tregefläche. Bei Abweichungen bis zu 3 cm können bestimmte Arten von Nivellierestrichen zum Ausgleichen von Unebenheiten verwendet werden. Je nach Aufbauhöhe, Bauart und Aufbau der Rohdecke kann unter den Rohren eine komplette Schicht mit Dämmplatten in der Stärke 8 mm verlegt werden. Dies mindert die direkte Weiterleitung von Geh- und Stampfgeräuschen.
Dämmung bis Oberkante Rohrleitung
In der Praxis werden oft Ausgleichsschüttungen in der Installationsebene verwendet. Eine schnellere und sauberere Lösung sind Dämmplatten, welche selbst angepasst werden. Der Vorteil hierbei ist die wesentlich höhere Trittschalldämmung. Durch Schneiden der Holzfaserplatten können die Zwischenräume der Rohrleitungen einfach ausgefüllt werden. Dazu ist gewisse "Schnitzarbeit" zum Anpassen der Dämmplatten nötig. Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, Rohrleitungen fachgerecht zu intallieren.
Mindestdämmdicken
Die Mindestdämmdicken für warme Trinwasser- und Heizungsleitungen sind in der EnEV 2014, Anlage 5 festgelegt. Diese Dämmdicken gelten für runde Dämmungen, welche vor Wärmeverluste schützen sollen. Die Dämmdicke ist in Bezug zu dem Rohrdurchmesser festgelegt.
Die sogenannte 100%-Dämmung bedeutet, dass die warmegehenden Rohrleitung mit einer Dämmstärke ummantelt werden müssen, die mindestens den Innendurchmesser des Rohres entspricht. Dem entsprechend verlangt die 50%-Dämmung eine Ummantelun von mindestens dem halben Rohrdurchmesser. Bei Leitungen im Fußbodenaufbau auf der Rohrdecke ist die Dick der Dämmung unabhängig vom Rohrdurchmesser auf 6 mm begrenzt.
Aufbauhöhen
Wenn die Mindestämmdicken bei Rohren normenkonform beachtet werden, können sich sehr hohe Fußbodenaufbauten zwischen 120 und 180 mm ergeben. Wenn solche Aufbauten jedoch nicht realisierbar sind, wird machmal auch eine geringerer oder sogar minimierter Fußbodenaufbau geplant. Hierbei sind jedoch unbedingt folgende Punkte zu beachten:
- ausreichende Belastbarkeit des Estiches bzw. des Bodenaufbaus
- Wärmedämmung nach EnEV
- ausreichende Trittschalldämmung
- Schallbrücken vermeiden
Estichleger und Installateure sind für diese Werksleistung verantwortlich.