Denkmalschutz und Denkmalpflege
Für die Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden gelten in Deutschland spezielle Vorgaben.
Denkmalschutz in Deutschland
Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Bauten hat die Denkmalschutzbehörde einiges mitzuentscheiden. Es gelten spezielle Vorgaben, die bei den Mondernisierungen beachtet werden müssen. In Deutschland regelt jedes Bundesland durch eigene Gesetze den Denkmalschutz der Gebäude. Mit Beginn der 1960er Jahre entwickelten sich die Vorschriften mit dem Zweck, die Zerstörung historischer Bauwerke zur Schaffung von neuen Bauplätzen in Städten und Stadtquartieren aufrechtzuerhalten.
Was ist ein Denkmal
Welche Eigenschaften ein Haus, das Baudenkmal ist, besitzen muss, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: "Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Dinge aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer historischen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt."
Beispiele für Denkmäler:
- bauliche Anlagen
- Türen, Fenster, Böden, Decken
- Möbel, Teppiche
- Gartenanlagen
Ziele des Denkmalschutzes
Ziel des Denkmalschutzes ist es, das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden im Stadtbild sowie von kunstgeschichtlich bedeutenden Bauteilen oder Gebäuden zu erhalten. Oftmals sind Sanierungen und Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden notwendig, um den Erhalt des Gebäudes sicherzustellen. Zu solchen Baumaßnahmen zählen zum Beispiel die Wiederherstellung der Tragfähigkeit, Ausbesserungs- und Erneuerungsarbeiten am Dach und Standardmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität im Bereich von Bauphysik und Haustechnik.
Vorbereitung bei der Sanierung im Innenbereich
Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Räumen ist eine gründliche Vorbereitung zwingend notwendig. Bewegliche Gegenstände werden sorgfältig eingepackt und vorsichtig aus dem Gebäude entfernt. Unbewegliche Gegenstände wie zum Beispiel ein Altar müssen eingepackt und anschließend "eingehaust" werden, wie es in der Fachsprache heißt. Sie werden in luftdurchlässige Folien verpackt, die vor Staub schützen, jedoch einen Schimmelbefall vorbeugen. Fußböden und Treppen müssen mit Schutzplatten abgedeckt werden, um Beschädigungen vorzubeugen.
Nicht nur der Restaurateur ist hier gefordert
- Baustelleneinrichtungsfirmen
- Architekten
- Stuckateure
- Gerüstbauer
- Restaurateure
- Maler
- Firmen, die im Bestand bauen, und viele mehr...
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